Deutsche Rentenversicherung

Post-COVID-Syndrom

Sozialmedizinische Beurteilung
Stand: 05.06.2025

 

Sozialmedizinische Beurteilung

Die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens auch bei PCS erfolgt grundsätzlich auf Basis des biopsychosozialen Modells. Anhand der vorliegenden medizinischen Befunde müssen die vorliegenden Funktionsstörungen und die damit verbundenen Störungen auf der Ebene der Aktivitäten sowie den daraus resultierenden Einschränkungen in Bezug auf die Teilhabe beschrieben werden. Unter Einbezug der individuellen Kontextfaktoren erfolgt eine Einschätzung des noch vorhandenen Leistungsvermögens.

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung von Betroffenen mit PCS wird die Beurteilung dadurch erschwert, dass es sich um eine Ausschlussdiagnose handelt. Differentialdiagnosen sollten schon vor einer Begutachtung ausgeschlossen werden. Hinzukommt, dass trotz des erheblichen Leidensdrucks der Betroffenen viele Untersuchungsbefunde unauffällig sind. Die Beurteilung eines eingeschränkten Leistungsvermögens allein auf Basis von Selbsteinschätzungsbögen ist nicht möglich. Im Rahmen der Begutachtung müssen die Beschwerden deshalb objektiviert und auf Konsistenz überprüft werden.

Die aus dem Krankheitsbild resultierenden Funktionsstörungen müssen bei der Begutachtung detailliert beschrieben werden. Im nächsten Schritt werden die erfolgten diagnostischen Maßnahmen und daraus resultierenden (symptomatischen) Therapieansätze dahingehend bewertet , ob diese dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Ebenso muss in die Bewertung einfließen, ob und wie sich nach erfolgter Therapie das Beschwerdebild verändert hat. Einschränkungen der Aktivität und Teilhabe werden mit besonderem Fokus auf das Arbeitsleben beurteilt und hinsichtlich Möglichkeiten der Unterstützung zum Beispiel im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewertet. Die Bewertung der Einschränkungen erfolgt im Hinblick auf die bisherige berufliche Tätigkeit und gegebenenfalls auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Besonders zu beachten ist dabei, dass die Beschwerden oft fluktuierend und tagesformabhängig auftreten, was die Einschätzung erschweren kann.

Bei Vorliegen von kognitiven Einschränkungen müssen diese durch entsprechende Verfahren quantifiziert werden. Fatigue und PEM sollten anhand von Verlaufsbeobachtungen beschrieben werden. Eine Fatigue sollte - wo möglich - im Sinne einer Fatigability objektiviert werden.

 
 

Medizinische Rehabilitation

Generell ist von einem hohen Reha-Bedarf bei PCS-Betroffenen mit längerem Verlauf auszugehen.

Schwerer zu beurteilen ist das Kriterium der Reha-Fähigkeit. Bei PCS ohne PEM liegt in der Regel Reha-Fähigkeit vor, ebenso bei leichtem bis mittleren PEM. Bei ausgeprägter PEM ist von fehlender Reha-Fähigkeit auszugehen. Hierzu sind konkrete Beschreibungen der aktuellen Symptomatik erforderlich, die über eine formlose Bescheinigung fehlender Reha-Fähigkeit hinausgehen.

Bei Beantragung einer Rehabilitation muss durch die betreuenden Ärzte genau dargelegt werden, in welchem Bereich die stärksten Einschränkungen bestehen. Es ist davon auszugehen, dass nur noch in wenigen Fällen pulmonale oder kardiale Symptomatiken im Vordergrund stehen. Inzwischen überwiegen Fatigue, kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Entsprechend der Symptomatik erfolgt bei Vorliegen von Reha-Fähigkeit die Zuweisung in eine geeignete Fachabteilung.

Die Reha-Prognose hängt stark von der vorherrschenden Symptomatik und dem bisherigen Krankheits-Verlauf ab. Auch kleine Verbesserungen bei täglichen Aktivitäten können einen erheblichen Zugewinn an Lebensqualität bedeuten, selbst wenn eine Rückkehr ins Erwerbsleben zeitnah nicht möglich ist. Durch engmaschiges Screening auf PEM in der Rehabilitation muss sichergestellt sein, dass es zu keiner Überlastung und Verschlechterung kommt.

Sollte sich nach Aufnahme in eine Reha-Einrichtung ergeben, dass aufgrund der ausgeprägten Symptomatik keine Reha-Fähigkeit vorliegt, so wird die Rehabilitation abgebrochen. Die zum Abbruch führenden Einschränkungen werden im Entlassungsbericht dargelegt und eine entsprechende Beurteilung des Leistungsvermögens angefertigt. Der Entlassungsbericht dient im weiteren Verfahren als Gutachten.


 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ergeben sich aus den vorliegenden beruflichen Anforderungen unter Berücksichtigung des quantitativen und qualitativen Leistungsvermögens. Es können so z.B. Maßnahmen zur beruflichen Anpassung wie eine erhöhte Arbeitspausenfrequenz oder eine Unterstützung bei der Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes (Home-Office) in Erwägung gezogen werden. Aktuell untersucht die DRV im Rahmen einer Studie, inwiefern die Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz durch eine längere Begleitung nach erfolgter medizinischer Rehabilitation unterstützt werden kann (Begleitende Unterstützung der Rückkehr in Arbeit nach Post-COVID-Rehabilitation: eine clusterrandomisierte Machbarkeitsstudie - RTW-PCR).


 

Leistungsvermögen

Zur Beurteilung des sozialmedizinischen Leistungsvermögens im Erwerbsleben ist die Beschreibung und Bewertung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs erforderlich wie unter dem Punkt "Sozialmedizinische Beurteilung" erfolgt. Eine pauschale Beurteilung des Leistungsvermögens auf Basis von Selbstauskunftsbögen ist nicht möglich. Bei erhaltenem Teilleistungsvermögen und vorhandenem Arbeitsplatz gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung seitens der Rentenversicherungsträger.