Deutsche Rentenversicherung

Begutachtung

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analog zu den beschriebenen Krankheitsentitäten eine Handlungshilfe für die sozialmedizinische Begutachtung unserer Versicherten.

Im Zentrum der Begutachtung steht die sozialmedizinische Bewertung von Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen. Dabei geht es insbesondere um die Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen die Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen auf das qualitative und quantitative Leistungsvermögen im Erwerbsleben haben.

Die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens erfolgt unter Berücksichtigung und Bewertung der bereits erfolgten krankheitstypischen Diagnostik und Therapie. Die Bewertung der Befunde muss leitliniengerecht nach den jeweils gültigen Kriterien erfolgen. Kontextfaktoren, Beeinträchtigungen der Teilhabe (am Erwerbsleben) und eine Beschwerdenvalidierung müssen in die sozialmedizinische Beurteilung mit einbezogen werden.

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