Deutsche Rentenversicherung

Epilepsien

Krankheitsbild, Anamnese, Diagnostik, Therapie, Krankheitsverlauf und Prognose
Stand: 03.03.2026

Epilepsien im Überblick

 

Störungsspezifische Beschreibung

Epilepsien sind chronische Erkrankungen des Gehirns, bei denen rezidivierend und unprovoziert epileptische Anfälle auftreten oder bei nur einem aufgetretenen epileptischen Anfall die Wahrscheinlichkeit für weitere Ereignisse erhöht ist (definiert über spezifische Auffälligkeiten in der Elektroenzephalographie und/oder der Magnetresonanztomografie (MRT)). (s. DGN). Unterschieden wird zwischen generalisierten und fokalen Epilepsien. Die Ursachen von Epilepsie sind vielfältig. Es werden strukturelle (z.B. umschriebene Hirnläsionen), genetische, metabolische, entzündliche und autoimmune Ursachen unterschieden, wobei man bei Beginn im mittleren Erwachsenenalter häufig einen lokalen Beginn vermutet und die MRT-Bildgebung vorwiegend normal verbleibt (Gründe hierfür sind meist angeborene Fehlbildungen des Gehirns unter der Nachweisgrenze der Bildgebung). Bei unklarer Ursache spricht man von unklassifizierter/ätiologisch-unbekannter Epilepsie. Die sichere Unterscheidung in fokale oder generalisierte Epilepsie hat unmittelbare therapeutische Konsequenzen.

Ein fokaler Anfall entsteht durch einen Herd/Fokus und kann sich von fokal zu bilatera über beide Gehirnhälften ausbreiten (Beniczky et al. (2025): Updated classification of epileptic seizures: Position paper of the International League Against Epilepsy, Epilepsia 2025 April; 66(6): 1804-1823). Die Symptomatik beim fokalen Anfall ist vielfältig und abhängig von der Lokalisation des Herdes/Fokus, bei dem die epilepsietypischen Entladungen beginnen. Sie kann mit oder ohne Bewusstseinsstörungen einhergehen, motorische Entäußerungen beinhalten, sensorische Phänomene oder weitere neurologische Symptome enthalten.

Bei einem generalisierten Anfall kommt es zu einer nahezu gleichzeitigen frühen Involvierung beider Hemisphären. (Aktualisierung der Epilepsie-Klassifikation durch die Internationale Liga gegen Epilepsie). Daher treten beim generalisiert tonisch-klonischen Anfall in der Regel initial Bewusstseinsstörungen auf. Es gibt aber auch generalisierte Anfälle ohne (relevante) motorische Entäußerungen, wie zum Beispiel bei einer Absencen-Epilepsie oder ohne Bewusstseinsstörung wie bei den epileptischen Myoklonien.

Nach der aktuellen Definition der ILAE erfordert die Diagnose einer Epilepsie eine anhaltende Prädisposition für das Auftreten epileptischer Anfälle, die durch deren neurobiologische, kognitive, psychologische und soziale Folgen charakterisiert ist und mindestens einen epileptischen Anfall voraussetzt (Fisher RS et al (2014): ILAE offical report: a practical clinical definition of epilepsy; Epilepsia 2014 April; 55(4): 475-82). Somit kann bereits nach einem ersten epileptischen Anfall die Diagnose einer Epilepsie gestellt werden, wenn absehbar ein über 60 % Risiko in 10 Jahren für einen erneuten Anfall besteht, z.B. bei epilepsietypischen Potentialen im EEG oder umschriebener Hirnläsion (S2k-Leitlinie, AWMF-Registernummer: 030/041).

Epidemiologie

  • International liegt die Prävalenz bei 0,8 % und die Inzidenz bei 50/100.000 (DGN)
  • Höher liegt die Inzidenz bei Kindern mit Werten zwischen 80 - 130/100.000/Jahr
  • Läsion bedingte Epilepsien nehmen mit dem Lebensalter zu, u.a. wegen zerebrovaskulärer und neurodegenerativer Erkrankungen
  • In Deutschland sind ca. 500.000 Menschen betroffen

(Lang JD und Hamer HM (2022), Epidemiologie der Epilepsie im höheren Lebensalter, Z. Epileptol. 2/2022 – 35:110-114)

Ätiologie

  • Strukturell (z.B. Hirntumoren, Hirnverletzungen, Hirninfarkte, Hippokampussklerose/ Mesiale Temporallappenpilepsie, Entwicklungsstörungen (kortikale Dysplasien)), neurodegenerative Veränderungen, perinatale Hirnschädigungen (z.B. Zerebralparese), als Folge chirurgischer Eingriffe, Vernarbungen nach zerebralen Infektionen führen häufig zu fokalen Epilepsien
  • Genetisch
  • Infektiös
  • Metabolisch
  • Immunvermittelt (autoimmun-assoziierte Epilepsien)
  • Unbekannt

(Scheffler I.E. et al (2018), ILAE-Klassifikation der Epilepsien: Positionspapier der ILAE-Kommission für Klassifikation und Terminologie, Z Epileptol 2018; 31:296-306)

Die wichtigsten Differenzialdiagnosen der Epilepsie sind psychogene nicht-epileptische Anfälle (PNEA, auch dissoziativ oder funktionell genannt) sowie Synkopen. Wegen der unmittelbaren therapeutischen Konsequenzen müssen psychogene nicht-epileptische Anfälle von epileptischen Anfällen abgegrenzt werden, was oft eine Herausforderung ist, denn nicht selten treten epileptische und psychogene nicht-epileptische Anfälle beim selben Patienten auf. Betroffene mit Epilepsien leiden zudem häufiger an begleitenden psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen.

Diagnostische Klassifikation

Eine Epilepsie wird leitliniengerecht und gemäß den diagnosespezifischen gültigen Kriterien gestellt, die Klassifizierung erfolgt mittels ICD-10-Diagnoseschlüssel. Der ICD-10-Code für Epilepsie ist G40.-, mit den Stellenziffern werden die jeweiligen Formen einer Epilepsie kodiert (bitte Verlinkung zur BfArn-Seite: BfArM - ICD-10-GM ).

Klassifikation der Epilepsien nach der ILAE

Die Klassifikation der Epilepsien zur Einteilung epileptischer Anfälle und Epilepsien wurde mit der 2017 verabschiedeten ILAE-Klassifikation hierarchisch neu strukturiert:

  1. Fokale Epilepsien
  2. Generalisierte Epilepsien
  3. Unklassifiziert – nicht näher bezeichnet

   
 

Anamese

Störungsspezifische Anamnese

Störungsspezifische Beschreibung der Symptome

  • Wie oft treten Anfälle auf?
  • Wann und in welcher Situation ereignen sich die Anfälle?
  • Tritt eine Aura (Anfall mit ausschließlich subjektiven Symptomen) vor dem eigentlichen Anfall auf?
  • Treten die Anfälle (nur) aus dem Schlaf heraus / oder frühmorgens / oder unabhängig vom Schlaf auf?
  • Spielt Schlafmangel als Anfall fördernde Bedingung eine Rolle?
  • Welche weiteren Trigger lösen einen Anfall aus?
  • Ereignete sich der Anfall im Zusammenhang mit Konsum/Einnahme von Drogen/Alkohol/Medikamenten oder deren Entzug (z.B. Benzodiazepine)?
  • Eigen-, und wenn möglich am besten auch Fremdanamnese
  • Familienanamnese bzgl. neurologischer/psychischer Erkrankungen
  • Diagnosestatus (gesichert, wahrscheinlich, fraglich)? Wo wurde die Diagnose gestellt (Krankenhaus, neurologische oder allgemeinmedizinische Praxis, Epilepsiezentrum, Epilepsie-Schwerpunktpraxis)?
  • Welche Diagnostik (EEG, kranielles MRT, Video-EEG, Lumbalpunktion, Genetik, Antikörper-Diagnostik) wurde durchgeführt?
  • Wie genau beeinträchtigen die Anfallsereignisse das Privat- und Berufsleben?
  • Gibt es psychische Beschwerden prä-/peri- oder postiktal?
  • Gibt es kognitive Einschränkungen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung (z.B. Konzentrationsmangel, Müdigkeit, Wortfindungsstörungen, verlangsamtes Denken)?
  • Gibt es Beschwerden, die (vermutlich) durch die anfallssuppressive Medikation verursacht werden?

 

Nutzung von Therapieoptionen

  • Wurde bereits eine anfallssuppressive Therapie eingeleitet, durchgeführt oder besteht eine solche? - Ggf. mit welcher Substanz und in welcher Dosierung.
  • Wurde unter einer ggf. bestehenden anfallssuppressiven Therapie eine Reduktion der Häufigkeit von epileptischen Anfällen um mind. 50 % des Ausgangswertes erzielt? Oder besteht sogar Anfallsfreiheit? Wenn ja, seit wann?
  • Welche Nebenwirkungen traten unter welchen Medikamenten in welcher Dosis auf?
  • Welche anderen Therapien werden durchgeführt - z.B. neuropsychologische/ psychologische Psychotherapie zur Förderung der Krankheitsverarbeitung oder bei komorbiden psychischen Erkrankungen?
  • Wurden bereits medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt, empfohlen oder beantragt?

 

Anbei finden Sie einen Link zu einem Muster für die Anamneseerhebung. Die dort gelisteten Punkte geben Hinweise auf eine vollständige Anamnese, müssen aber nicht bei jedem Krankheitsbild einzeln aufgeführt werden.

Somatische und psychische Anamnese

Erfragung weiterer aktueller und vorangegangener körperlicher oder psychischer Erkrankungen, ggf. Wechselwirkung zwischen psychischer Störung, neurologischer Erkrankung und weiteren somatischen Erkrankungen.

Vegetative Anamnese

Die vegetative Anamnese soll folgende Aspekte erfassen:

  • Mögliche Nebenwirkungen einer aktuellen anfallssuppressiven Therapie erfassen
  • Andere differentialdiagnostische Möglichkeiten
  • Faktoren, die die Anfallskontrolle beeinflussen (z.B. Schlafmangel, Substanzkonsum)
  • Schlafdauer, Schlafqualität, eventuell zeitlicher Zusammenhang von Anfällen mit Schlaf- oder Aufwachphasen
  • Schnarchen mit Apnoephasen, andere Atemprobleme
  • Kreislaufbeschwerden (medikamentös oder als andere kardiologische Ursache von Synkopen), Herzrhythmusstörungen (Anfallsuppressiva können kardiale Nebenwirkungen haben)
  • Konsum psychoaktiver Substanzen (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen)
  • Medikationsanamnese
  • Gewichtsveränderungen, Appetitveränderungen
  • Gastrointestinale Beschwerden (z.B. Übelkeit), ggf. medikamentös verursacht
  • Miktionsstörungen
  • Fatigue, ggf. medikamentös verursacht
  • Kopfschmerzen präiktal, iktal oder postiktal: migräne- oder spannungsähnlich

Arbeits- und Sozialanamnese

  • Schulbildung, höchster erreichter Schulabschluss
  • Ausbildung, berufliche Qualifikation
  • Bisherige Tätigkeiten
  • Derzeitige berufliche Tätigkeit
  • Gesundheitlich bedingter Tätigkeitswechsel/Berufswechsel
  • Entwicklung der Lebenssituation
  • Soziales Umfeld
  • Partnerschaftliche/familiäre/soziale Beziehungen
  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen
  • Selbstständigkeit in der Lebensführung
  • Finanzielle Situation
  • Wohnsituation

Situation am Arbeitsplatz - letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

  • Arbeitsplatzbeschreibung:
    • Konkrete Beschreibung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsinhalte, der Arbeitsatmosphäre
    • Schilderung eines üblichen Tagesablaufes bei der Arbeit
    • Kontakthäufigkeit zu Kollegeninnen und Kollegen, zur Kundschaft
    • Umgang mit Konflikten
    • Handlungsspielraum/Verantwortungsspielraum auf der Arbeit
  • Tätigkeitsbezogene Belastungsfaktoren:
    • Besondere physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
    • Selbsteinschätzung des beruflichen Leistungsvermögens
    • Beurteilung der Arbeit in Bezug auf Eigen- oder Fremdgefährdung bei Anfallsereignissen (z.B. Bedienung von Maschinen, Führen von Kraftfahrzeugen, medizinische Berufe, erzieherische Tätigkeiten, vorwiegend Alleinarbeit oder mit Kollegeninnen und Kollegen (um ggf. Hilfe erhalten zu können), ggf. vorhandene Sicherungsmaßnahmen)
  • Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten und deren Begründung
  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Bisherige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
  • Weg zur Arbeitsstelle

Einstellungen zur Arbeit

  • Subjektive Bedeutsamkeit der Arbeit
  • Leistungsanspruch/Verausgabungsbereitschaft
  • Pflichtgefühl/Perfektionsstreben
  • Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit/Soziale Kompetenz
  • Konfliktfähigkeit/Problembewältigung
  • Distanzierungsfähigkeit von Problemen

Krankheitsbewältigung

  • Leidensdruck/subjektive Beeinträchtigung
  • Krankheitserleben/subjektives Krankheitskonzept
  • Fähigkeit zur Krankheitsbewältigung
  • Selbstwirksamkeitserleben
  • Teilnahme an Selbsthilfegruppen

Ausmaß psychosozialer Unterstützung

  • Unterstützung der Teilhabe im Wohn- und/oder Freizeitbereich
  • Unterstützung der Teilhabe im beruflichen Umfeld
  • Besteht eine rechtliche (gesetzliche) Betreuung

Außerberufliche Aktivitäten

  • Schilderung eines üblichen Tagesablaufes/Alltagsgestaltung
  • Hobbys, Reisen, Sport
  • Nebenberufliche Tätigkeiten
  • Mitglied in Vereinen, Wahrnehmung von Ehrenämtern

Biografische Entwicklung und Familienanamnese

  • Krankheitsrelevante Belastungen in Kindheit, Jugendalter, Erwachsenenalter (insbesondere Fieberkrämpfe in der Kindheit oder Probleme bei Geburt oder nachgeburtlicher Verlauf)
  • Familiäre Belastung bezüglich psychischer oder körperlicher Störungen in der Familie (insbesondere bzgl. epileptischer Ereignisse)

Umstände der Antragsstellung / sozialversicherungsrechtlicher Status

  • Auf wessen Initiative erfolgte die Antragsstellung?
  • GdB, GdS, Pflegegrad etc.
  • Aktuelle Leistungen anderer Sozialleistungsträger
  • Bisherige Leistungen von Sozialleistungsträgern
  • Laufende Sozialgerichtsverfahren

Mobilität

  • Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Erforderliche Begleitperson
  • Transportmittel zum Aufsuchen des Gutachters/der Gutachterin
  • Anreise zur Rehabilitationseinrichtung
  • Kraftfahreignung

 

Diagnostische Maßnahmen

Klinischer Untersuchungsbefund

Allgemeiner körperlicher Untersuchungsbefund, u. a. auch

  • Größe/Gewicht
  • Blutdruck/Puls
  • Orientierende Prüfung von Hör- und Sehvermögen
  • Riechtest
  • Beschreibung der Bewegungsabläufe
  • Äußerliche körperliche Veränderungen
  • Händigkeit
  • Sprache
  • Hautbeschaffenheit
  • Dystrophe Störungen Hände/Füße
  • Verkürzter Kreislauf-Stehtest (3-Minuten-Schellong-Test), Blutdruck-/Pulsmessungen nach 5-10 Min. Liegen und innerhalb von 3 Min. Stehen (signifikanter Blutdruckabfall (>20 mmHg systolisch, >10 mmHg diastolisch), signifikantes Abweichen der Pulsdifferenz (<3/min bzw. >30 Min.)

Fachspezifischer Untersuchungsbefund

  • Normalbefunde
  • Pathologische Befunde

Neuropsychologischer und psychischer Befund

  • Basisfunktionen der Kognition und psychische Funktionen (z.B. Orientierung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, exekutive Funktionen, formales Denken, Affektivität (weitergehende Information im Anhang der DRV-Schrift 21, S.55)
  • Bei Epilepsie ist ein Screening auf kognitive Störungen sinnvoll. Einerseits können bestimmte Formen epileptischer Erkrankungen mit kognitiven Defiziten einhergehen, andererseits kann die anfallssuppressive Medikation die kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Ein Screening auf komorbide psychische Störungen ist notwendig
  • Kann zur Klärung von neuropsychologischen (diskreten) Defiziten, die die berufliche und soziale Teilhabe gefährdend, eine neuropsychologische Zusatz-Untersuchung/Begutachtung notwendig werden. In solchen Fällen wird empfohlen, vorab das Einverständnis des Auftraggebers (bzw. des Rentenversicherungsträgers) einzuholen.

Apparative Diagnostik

  • Soweit diese vorliegen, sollen sie in die neurologische Beurteilung und das Gutachten mit einfließen. Bei Epilepsie sind nach S2k-Leitlinie (AWMF-Registernummer: 030/041) EEG-Untersuchung(en) und strukturelle Bildgebung des Gehirns zu erwarten. Zumindest bei symptomatischer Epilepsie sollten weitere Laboruntersuchungen zur Differentialdiagnostik vorliegen
  • Bei fehlender EEG-Diagnostik sollte diese – ggf. nach Rücksprache mit der Auftraggeberin - nachgeholt werden. Epilepsietypische Potentiale im EEG sind sehr spezifisch für die Erkrankung. Daher kommt dem EEG eine besondere diagnostische Rolle zu. Allerdings ist bei einmaliger EEG-Diagnostik die Sensitivität gering. Daher sind wiederholte EEG-Untersuchungen, oder (in manchen Fällen) EEG-Untersuchungen mit Provokationsmethoden (Hyperventilation, Fotostimulation, Schlafentzug) bei unklarer Diagnose sinnvoll.
  • Bei fehlender zerebraler MRT sollte diese ergänzt werden.
  • Fakultativ sollten Video-EEG-Monitoring und Lumbalpunktion erwogen werden.
  • Fakultativ das Elektrokardiogramm (EKG) bei V.a. kardiovaskuläre Störungen oder unter entsprechender anfallssuppressiver Therapie.

Differenzialdiagnostik

Komorbide der Epilepsie bestehende somatische oder psychische Erkrankungen sollten erwogen werden. Häufig liegen Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder Entwicklungsstörungen vor.

 
 

Therapieoptionen

Medikamentöse Behandlung

Beachte: Im Folgenden werden Medikamente aus der S2k-Leitlinie "Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter" (AWMF-Registernummer 030-041) zitiert, um zu veranschaulichen, wie sich die heutige anfallssupressive medikamentöse Therapie (ASM-Therapie) darstellen kann. Hier werden keine Empfehlungen zur medizinischen Therapie in der Praxis gegebenen, sondern nur Informationen zur Unterstützung der sozialmedizinischen Begutachtung für Fragestellungen der Rentenversicherung bereitgestellt.

Laut S2k-Leitlinie "erster epileptische Anfall und Epilepsien (AWMF-Registernummer 030-041,Tabelle 4, S. 57) werden abhängig von der Art der festgestellten Epilepsie und abhängig von der Risikoeinschätzung bezüglich weiterer Anfallsereignisse in partizipativer Entscheidungsfindung mit der betroffenen Person u.a. folgende Medikamente unter Beachtung von Begleitmedikation, Anfallsfrequenz und Begleiterkrankungen bevorzugt in Monotherapie eingesetzt:

Fokale Epilepsie

  • Mittel der ersten Wahl: Lamotrigin
  • Mittel der zweiten Wahl: Levetiratam oder Lacosamid

Generalisierte Epilepsie

  • Mittel der ersten Wahl, bei Frauen im gebärfähigen Alter, unter sicherer Kontrazeption: Valproinsäure
  • Mittel der zweiten Wahl: Lamotrigin oder Levetiracetam* (off-label Status in Monotherapie)
  • Bei ausschließlichen Absencen: Ethosuximid

Immuntherapien bei symptomatischer Epilepsie

Bei Autoimmun-Enzephalitis, die zu (meist) fokalen epileptischen Anfällen führen kann, werden Immuntherapien zur in dem Fall kausalen Anfallstherapie eingesetzt – vgl. AWMF-Registernummer: 030/041:

  • Kortikosteroide (Methylprednisolon i.v. 500 – 1000 mg/d für 3-5 d) ergänzt mit Prednisolon/Prednison als Erhaltungstherapie über 4 Wochen
  • Intravenöse Immunglobuline (IVIG)
  • Plasmapherese
  • Monoklonale Antikörper: u.a. Rituximab
  • Immunmodulierende Medikamente: Azathioprin, Methotrexat und Mycophenolatmofetil (Off-Label)

Die Wahl des jeweiligen Einsatzes ist abhängig von der Art der autoimmunen Genese.

Therapie bei komorbiden Störungen

  • SSRIs (depressive Störungen, Angststörungen) – Laut S2k-Leitlinie (AWMF-Registernummer: 030/041) sollte die medikamentöse Therapie einer komorbiden depressiven Störung leitliniengemäß nach der S3-Leitlinie Unipolare Depression erfolgen (AWMF-Registernummer nvl-005)
  • Melatonin zur Schlafförderung
  • Andere Psychopharmaka bei bestehender Indikation (z.B. SSRI bei Angststörungen) unter begleitender psychiatrischer/psychotherapeutischer Behandlung

Nicht-medikamentöse Behandlung

  • Ketogene Diäten, das sind kohlenhydratreduzierte Diäten (vgl. S2k-Leitlinie, Kap. 2.4.1, S. 166) mit denen eine fastenähnliche Ketose erreicht wird. Laut der S2k-Leitlinie sollen diese Diäten in spezialisierten Einrichtungen erfolgen und bei ausbleibender Reduktion der Anfallsfrequenz nach ca. 3-4 Monaten wieder beendet werden. Sie können bei bestimmten Epilepsiesyndromen wirksam sein.
  • Epilepsiechirurgie: dazu gehören resezierende Verfahren (z.B. Temporallappenteilresektion) und Stimulationsverfahren: Tiefenhirnstimulation (Deep Brain Stimulation - DBS), Vagus-Nerv-Stimulation sowie subkutane Stimulationsverfahren. Sowohl die Durchführung dieser Interventionen als auch die prächirurgische Diagnostik sollen in spezialisierten Zentren erfolgen (vgl. AWMF-Registernummer: 030/041, Kap. 2.3, S. 121). Diese Verfahren sind inzwischen wissenschaftlich evidente Standardverfahren, die bei bestimmten Patientengruppen Vorteile gegenüber der ASM-Therapie haben. Zur frühen Feststellung einer möglichen epilepsiechirurgischen Möglichkeit sollen alle Betroffenen, bei denen eine Pharmakotherapie-Resistenz gegenüber zwei anfallssuppressiven Medikamenten besteht, zur Durchführung einer prächirurgischen Diagnostik in ein Epilepsiezentrum überwiesen werden. Im Anschluss an eine epilepsiechirurgische Maßnahme ist eine medizinische Rehabilitation (AHB-Indikation) sinnvoll, um eine berufliche Wiedereingliederung anzustreben.
  • Psychotherapie

Wie unter "Störungsspezifische Beschreibung" beschrieben, treten psychische Komorbiditäten wie Depression, Angststörung, Psychosen und dissoziative Anfälle (Komorbidität mit Epilepsie ca. 12 % AWMF-Registernummer: 030/041) bei Menschen mit Epilepsie häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung. In diesen Fällen ist Psychotherapie – eventuell ergänzend mit einer leitliniengerechten Psychopharmakotherapie – eine wichtige Therapieoption. Gerade bei PNEA (Psychogene Nicht-Epileptische Anfälle) auch ohne Vorliegen einer komorbiden Epilepsie kann es zielführend sein, die Psychotherapie mit den speziellen Methoden einer psychotherapeutischen Station im Rahmen einer neurologischen Abteilung durchzuführen. Bei Vorliegen einer komorbiden Epilepsie ist eine solche neurologisch-psychotherapeutische Station ebenfalls indiziert (Müffelmann B et al. (2024): Versorgung von Menschen mit psychogenen nicht-epileptischen Anfällen- Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Diakonischer Epilepsiezentren, Clin Epileptol 2024 · 37:140-143). Da eine flächendeckende Versorgung stationärer Psychotherapie in neurologischen Abteilungen nicht gegeben ist, kann bei stabiler neurologischer Einstellung der Epilepsie auch eine stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung zielführend sein, zumal in der Psychiatrie Erfahrungen mit einem Teil der Anfallssuppressiven Medikation besteht, die in der Psychiatrie ebenfalls Ihren Stellenwert hat.

Psychotherapie

Ebenfalls eine große Bedeutung hat die ambulante Psychotherapie, soweit die Therapeutinnen und Therapeuten bereit sind, sich auf die Besonderheiten der chronischen Grunderkrankung Epilepsie einzulassen.

Ziele von Psychotherapie können sein:

  • Förderung der Krankheitsverarbeitung
  • Verbesserung der Anfallskontrolle durch Identifizieren auslösender (Anfalls-begünstigender) Faktoren (wie z.B. Schlafmangel)
  • Förderung der Selbstwirksamkeit
  • Behandlung reaktiver oder komorbider psychischer Erkrankungen
  • Psychoedukation
  • Ursachenfindung

Neuropsychologische Therapie kann generell zur Förderung der Krankheitsverarbeitung sinnvoll sein, sie kann auch bei kognitiven Störungen hilfreich sein. Sie ist inzwischen als neuropsychologische Psychotherapie auch ambulant erstattungsfähig.

Achtsamkeitsbasierte Psychotherapie kann als Ergänzung kognitiver Trainings erwogen werden (s. AWMF-Registernummer: 030/041).

Weitere Therapien

Unabhängig von einem möglichen positiven Einfluss auf die Epilepsie (Schmitz B und Trimble M, Psychiatrische Epileptologie, 2005, Thieme Verlag), sind Entspannungs- oder körperorientierte Verfahren wie z.B. PMR, Autogenes Training, Meditation, Yoga, Biofeedback und Musiktherapie zur Förderung der Krankheitsverarbeitung sinnvoll.

Eine anthroposophische Mitbehandlung (nicht anstelle einer neurologischen medikamentösen Therapie) kann laut AWMF-Registernummer: 030/041 erwogen werden.

Motivation für sportliche Aktivierung für positive Auswirkungen auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität. Sport als Therapie soll laut AWMF-Registernummer: 030/041 bei therapieresistenter Epilepsie als Reha-Sport verordnet werden.

Entspannung- und körperorientiere Verfahren sowie Sporttherapie sind Teil einer epilepsiebezogenen medizinischen Rehabilitation.

 
 

Krankheitsverlauf und Prognose der Erkrankung

Für die allgemeine Prognose für Menschen mit Epilepsie ist zu berücksichtigen, dass derzeit in ca. zwei Dritteln der Fälle mit einer ASM-Therapie Anfallsfreiheit erreicht werden kann (DGN). Hinzu kommen die Möglichkeiten der Epilepsiechirurgie. Weiter ist zu bedenken, dass Epilepsien das soziale und berufliche Leben von Betroffenen nicht nur durch Anfallsereignisse, sondern auch durch Komorbiditäten wie z.B. Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder kognitive Defizite beeinträchtigen können. Eine weitere Problematik, die durch die epileptischen Anfälle verursacht sind, sind der Verlust der Fahreignung oder der Ausschluss bestimmter beruflicher Tätigkeiten bis zu bestimmten anfallsfreien Fristen. Die individuelle Prognose muss für die begutachtete Person durch die Gutachterin/ den Gutachter oder sozialmedizinische Expertinnen und Experten bestimmt werden.